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Der Unsinn von Wahlcomputern – wie die SPD ihren kommenden Bundesparteitag schon jetzt sabotiert

von C. Schell

Wozu verdienen einige Politiker eigentlich ihr Geld ...

Im Antragsbuch des kommenden ordentlichen Bundesparteitags der SPD am 4. bis 6. Dezember findet man auf den Seiten 774 und 775 die "Hinweise zum elektronischen Wahlsystem der SPD".

Göttlich!

Es wird eine Art "Fernbedienung" vorgestellt, mit der die Delegierten ihre Stimme abgeben können, sofern diese mit einer Chipkarte scharf geschaltet wurde.

Na hatten wir das nicht schon einmal?

Da haben die Herrschaften von der SPD wohl glatt das Urteil vom 3. März 2009 aus ihrem Gedächtnis gestrichen, denn selbst das Bundesverfassungsgericht hat eine eindeutige Meinung zu diesem Thema: Es legt das Grundgesetz Art. 38 und Art. 20 nämlich dahingehend aus, das elektronische Wahlsysteme eine öffentliche Kontrolle ermöglichen müssen und aus diesem Grund dürfen Wahlgeräte eigentlich nicht bei Wahlen verwendet werden.

Kann man doch mal vergessen oder?

Außerdem gibt es da noch den §11 der Wahlordnung der SPD, wo es um Wahlanfechtungen geht. Wahlen können demnach "angefochten werden, wenn die Verletzung von Bestimmungen der Parteisatzung, des Parteiengesetzes, der Wahlgesetze oder des Verfassungsrechts behauptet wird und eine solche Rechtsverletzung zumindest möglich erscheint." d.h., dass schon ein einziger Wahlcomputergegner ausreichen würde, um die Wahlen anzufechten.

...um so einen Unsinn zu verzapfen?

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