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Filme streamen legal, illegal, komplett egal?

von C. Schell

Vorab sei folgendes gesagt: Das Streamen von Kinofilmen halte ich persönlich für moralisch bedenklich! Das steht hier jedoch nicht zur Debatte - in diesem Beitrag wird lediglich der rechtliche Rahmen thematisiert!

Ständig werde ich gefragt: "Ist das Streamen von Kinofilmen eigentlich illegal?" Ich bin kein Rechtsexperte und kämen nicht ständig die Anfragen, würde ich noch immer behaupten: "Das ist eine Grauzone - wer weiß das schon? Lass es einfach sein!"

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Rechtsanwälte sprechen lassen!":

Selbstverständlich versucht man, die Massen zu manipulieren, ihnen Angst einzujagen. So heißt es in zahlreichen Foren: "Das streamen/anschauen von Filmen zum Beispiel über Links von Kino.to ist illegal!"

Die Streamingseite www.kino.to wurde am 08.Juni von der Kriminalpolizei geschlossen, nachdem die Staatsanwaltschaft sowie GVU monatelang gegen die Betreiber der Seite ermittelt hatten. So erscheint auf der Website zur Zeit nur noch die Nachricht (übrigens ohne Angabe eines Impressum, was rechtlich bedenklich ist):

Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Es streiten sich nun die Gemüter darüber, ob das Streamen rechtlich gleichgesetzt werden darf mit dem langfristigen Herunterladen eines Filmes.

Im Jahr 2009 hat sich bereits der Rechtsanwalt für Urheberrecht Christian Solmecke zu diesem Thema im Focus Magazin geäußert:

Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. „Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar.

Kurzum:

  1. Das Streamen / Konsumieren urheberrechtlich geschützter Werke ist laut des Rechtsanwalts legal!
  2. Nur die Verbreitung ist illegal!

 

Der oben aufgeführte Videobeitrag der Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke (Quelle: YouTube) bestätigt die Quelle vom Focus Magazin mit einem kleinen Unterschied. Nun formuliert der Rechtsanwalt seine Aussage etwas vorsichtiger. Er unterscheidet nun zwischen zwei Arten von Streamingportalen:

Zunächst einmal ist zu unterscheiden, wie diese Streamingportale alle funktionieren. Immer dann wenn ein Film geschaut wird und nachher der gesamte Film als Kopie auf meiner Festplatte - also nicht nur temporär - zu finden ist, dann wird eine Kopie von dem Film angefertigt und diese Kopie dürfte nicht mehr vom Recht auf Privatkopie gedeckt sein.

Ist es allerdings so, dass ein Streamingportal ausschließlich streamt, dann streiten die Juristen darüber, ob schon die flüchtige Kopie im RAM des Computers oder die kurze temporäre Kopie auf der Platte, die nach Abspielen des Films automatisch gelöscht wird, schon eine illegale Kopie sein kann.

Ich selbst vertrete die Auffassung, dass das keine illegale Kopie ist (...)

Das "eigentliche" Streamen (temporäre Abspeichern) scheint demnach legal zu sein und wie sieht es nun mit dem "Download" aus? Illegal? Wirklich?

Aus meiner Sicht: "KEINE AHNUNG"! Der Knackpunkt liegt doch wieder im Detail bzw. in der Definition des Wortes "verbreiten".

 

Definition des Wortes "verbreiten":

thefreedicitionary.com schreibt dazu:

ver·brei·ten <verbreitest, verbreitete, hat verbreitet>I. (mit OBJ)

1jmd. verbreitet etwas dafür sorgen, dass etwas in einem größeren Gebiet bekannt wird

2jmd. verbreitet etwas etwas in größerer Menge in ein größeres Gebiet gelangen lassen

(...)

ver•brei•ten; verbreitete, hat verbreitet; [Vt]

1. etwas verbreiten bewirken, dass es etwas in einem größeren Gebiet gibt als vorher (...)

Mein Fazit:

Mit dem Download eines Filmes, sorgt man doch nicht dafür, dass der Film "in einem größeren Gebiet bekannt wird" (das würde man nach meinem Verständnis "sharen" nennen)! Das heißt:

  1. Das Streamen müßte legal sein
  2. Das Verbreiten ist illegal und
  3. Das Herunterladen...

... müßte doch eigentlich wieder eine rechtliche Grauzone sein oder wie sehen Sie das?

Auffällig ist, dass

  • es im Netz nur wenig konkrete Stellungsnahmen von Fachleuten/Rechtsanwälten gibt
  • die "Fachleute" sich selbst nicht darüber im Klaren sind, was Recht und Unrecht ist (siehe Wortlaut im Video: "dürfte", "streiten", "ich selbst vertrete",...)

...wie soll es dann eine rechtliche Basis dafür geben, das Streamen als illegal zu bezeichnen?

 

Zumindest gibt es nach dem Aus der Plattform Kino.to bereits zahlreiche andere Webseiten und Streaming-Alternativen. Seiten wie

Möchte man den Streamingseiten wirklich einen Riegel vorschieben, so muss aus meiner Sicht zunächst die Rechtslage zu 100% geklärt sein. Was man bisher erreicht hat ist - dank unzähliger, unterschiedlicher Berichterstattungen - eine noch größere Verunsicherung seitens der Nutzer!

 

Update:

Siehe Beitrag vom 17.02.2012: Update: Filme streamen legal oder illegal?

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