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Friedrich: Trojaner-Affäre geht nicht gegen den Bürger

von C. Schell

Und noch ein Schenkelklopfer! Hans-Peter Friedrich beteuert:

Der Vorwurf des CCC, die Sicherheitsbehörden produzierten bei legal angeordneten Maßnahmen ein Sicherheitsrisiko für die Betroffenen stimmt jedenfalls für meine Behörden nicht. Die Software der Sicherheitsbehörden des Bundesministeriums des Innern ist verfassungsgemäß zum Einsatz gekommen.

Natürlich und Osama Bin Laden ist tot und das World Trade Center wurde nicht von der amerikanischen Regierung zerstört. Zugegeben, die Theorie mit dem "World Trade Center" sollte erst einmal bewiesen werden, aber mal ehrlich: Wenn ich ihnen sage "Trojanische-Pferde können fliegen" kaufen Sie mir das dann auch ab? Friedrich:

Die Erkenntnis ist, dass wir mehr erklären müssen. Die Verunsicherung bei der Bevölkerung über die Frage der Sicherheit ihrer Daten im Internet ist groß. Beim Stichwort „Trojaner“ glauben viele Menschen, dass der Staat sie überwacht. Dabei ist es so: Es geht um den Kampf gegen organisierte Kriminalität, gegen schwerste Bandenkriminalität, gegen Terroristen.

Das würde wiederum implizieren, dass die BKA-Version des Trojaners keine über das Internet von Dritten zu benutzende Nachladefunktion hat, nur warum rückt man den Trojaner dann nicht heraus? Hat man da vielleicht doch etwas zu verbergen.

Nein Herr Friedrich, ich glaube Ihnen, jedoch zum Abschluss noch ein nettes Zitat von Henry Kissinger (Friedensnobelpreisträger, US-Präsidentenberater):

Das Illegale tun wir sofort.

Das Verfassungswidrige dauert etwas länger.

Update:

Der CCC hat die bereits von Kaspersky entdeckten, neueren Versionen des Staatstrojaners von Digitask nun analysiert. Diese datiert auf den Dezember 2010 und ist bislang keinem konkreten Fall zuzuordnen. Bei der Analyse lag der Schwerpunkt auf den Nachbesserungen bei den Schwächen des Vorgängers und der postulierten "revisionssicheren Protokollierung" aller Aktivitäten.

Als Fazit wurde festgestellt, dass bei den etwa drei Jahre neueren Version zwar Verbesserungen vorgenommen wurden, die Vorkehrungen jedoch nicht ausreichen, um eine rechtskonforme Erhebung von Beweismitteln zu ermöglichen! Das heißt, mit ein wenig Geschick kann ein Außenstehender leicht das Kontrollprogramm nachbauen und die Kontrolle über den Staatstrojaner und somit über den infizierten Rechner erlangen.

Was schließen wir daraus? Das Bundesministerium nimmt fahrlässig die Gefährdung ihrer eigenen Bürger in Kauf! Da nützt es auch nicht, wenn ein Ministeriumssprecher - laut dpa - beteuert:

Die vom CCC neu analysierte Trojanerversion ist nicht vom BKA eingesetzt worden. Auch andere Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums haben die Version nicht verwendet.

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