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Generalbundesanwalt ermittelt doch, aber...

von C. Schell

Generalbundesanwalt Range begründet die Ermittlungen in der Abhör-Affäre um das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (Quelle: youtube.de; Zitat: Generalbundesanwalt Range, Pressekonferenz vom 04.06.2014):

Ich möchte Sie über den Stand des sogenannten SNA Komplex informieren.

Es ist übrigens nicht dieser SNA-Komplex gemeint...

Systems Network Architecture (SNA) ist eine Netzwerkarchitektur, die von IBM in den 1970er-Jahren entwickelt und im Jahre 1974 vorgestellt wurde. SNA sah eine hierarchische Organisation des Computernetzwerks vor, und die Implementierung setzte einen Großrechner nebst dessen für Netzwerke bestimmter Peripherie voraus. Diese hierarchische Netzwerkorganisation steuerte dann u.a. viele 'dumme' Terminals. (Quelle: wikipedia.org, 05.06.2014)

...sondern der ANS-Komplex meint vielmehr:

Das autonome Nervensystem, kurz ANS, ist der Teil des Nervensystems, der weitgehend der willkürlichen Kontrolle entzogen ist, d.h. sich "autonom" verhält.(...)

Das autonome Nervensystem kontrolliert lebenswichtige Funktionen, wie (...) Verdauung und Stoffwechsel. (Quelle: doccheck.com, 05.06.2014)

Das erklährt dann wohl auch, warum mir das Gerede auf den Magen schlägt?!?

 

Nun gut - zurück zum NSA-Komplex und zur Rede des Generalbundesanwalts:

1. Eine geheimdienstliche Agententätigkeit fremder Nachrichtendienste ist in Deutschland strafbar. (...)

Strafrechtliche Ermittlungen setzten 2. einen auf greifbaren Tatsachen begründeten Anfangsverdacht für eine konkret verfolgbare Straftat voraus. (Quelle: youtube.de; Zitat: Generalbundesanwalt Range, Pressekonferenz vom 04.06.2014)

Schön! Jetzt wissen wir auch, warum Geheimdienste verdeckt operieren.

(...) Unsere umfangreichen Vorerhebungen haben greifbare Tatsachen dafür erbracht, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Kanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben.

Ich habe desshalb ein Ermittlungsverfahren (...) eingeleitet.

(Quelle: youtube.de; Zitat: Generalbundesanwalt Range, Pressekonferenz vom 04.06.2014)

Was interessiert uns auch das Volk, wenn unsere geliebte Bundeskanzlerin abgehört wurde?!? Die Antwort folgt auf dem Fuße:

Hinsichtlich der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands - durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste - ist der Fall anders gelagert. In soweit liegen keine zureichenden Tatsachen und für konkrete strafbare Handlungen oder strafrechtlich greifbare Sachverhalte vor.

Wer hätte das gedacht?

Unsere Ermittlungen haben bis heute keine Erkenntnisse darüber gebracht, ob und wie britische und US-amerikanische Nachrichtendienste in Deutschland auf den Telekommunikations- oder Internetverkehr zugreifen oder gezielt bestimmte Personengruppen oder Personen mit elektronischen Mitteln ausspähen.

Genau! Augen zu und durch! Wie wäre es, wenn man mal jemanden mit Sachverstand fragen würde...

I was never contacted by the German Federal Prosecutor – was #Snowden? Or His lawyer @benwizner? Sounds like a total lack of due diligence. (Quelle: Jacob Appelbaum auf twitter.com, 28.05.2014)

...und warum möchte der Generalbundesanwalt scheinbar nichts über die massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten wissen:

Wir haben den Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses mal auf die über 150 bisher veröffentlichten Dokumente hingewiesen. (Quelle: netzpolitik.org, 28.05.2014)

Vielleicht ist das der Grund:

Nochmal zusammengefasst: Deutsche Beamte – inklusive der Regierung – dürfen die von Snowden geleakten Dokumente über die Totalüberwachung digitaler Kommunikation nicht lesen. Tun sie das doch, machen sie sich strafbar. (Quelle: Andre Meister netzpolitik.org, 27.05.2014)

Letzteres Zitat muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Klagt man vielleicht doch zu vorschnell den Herrn Range an? Wie soll man gesetzlich und sozial korrekt Handeln, wenn einem das Gesetz selbst dies verbietet? Darum vielleicht auch diese Aussage von Herrn Range zu Beginn der Pressekonferenz:

3. Die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahren treffe ich (...) nach Recht und Gesetz (...). In soweit liegen keine (...) strafrechtlich greifbare Sachverhalte vor.

Warum wehrt man sich nicht gegen die massenhafte Erhebung von Daten? Warum schützt unsere Regierung nicht einen Snowden ... stecken 'wir' so tief im Schlamasel?

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