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Generalbundesanwalt ermittelt nicht in der NSA-Affäre

von C. Schell

Keine Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in NSA-Affäre

Die Lauschangriffe des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland - auch auf das Handy von Kanzlerin Merkel - bleiben offenbar strafrechtlich ohne Folgen. Nach Informationen von NDR, WDR und "SZ" wird der Generalbundesanwalt keine Ermittlungen aufnehmen. (Quelle: tagesschau.de, 27.05.2014)

Dazu fällt mir ein Witz ein:

"Was haben Sie eigentlich gegen Beamte - sie tun doch nichts!"

Ich bin erschüttert!

Es stünden weder Zeugen noch belastende Dokumente zur Verfügung: Der Lauschangriff des US-Geheimdienstes NSA auf Merkels Handy und die Spähaktionen gegen Bundesbürger bleiben wohl strafrechtlich folgenlos. In der Regierung regt sich Unmut gegen Generalbundesanwalt Range. (Quelle: sueddeutsche.de, 27.05.2014)

Was? Noch ein Witz:

"Das Einzige, was oft aus einer Besprechung heraus kommt, sind die Leute, die hinein gegangen sind."

...und...

Wütend schlägt ein Beamter im Gartenbauamt eine Schnecke tot.
"Warum hast Du das getan", entgegnet ein Kollege empört?
"Das aufdringliche Ding verfolgt mich schon den ganzen Tag".

Beim Herrn Range wäre es circa 1 Jahr.

Sie mögen sich jetzt vielleicht fragen, wie Herr Range zu der Entscheidung gekommen ist - hier die Begründung:

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Verweigerung, gegen die Totalüberwachung der digitalen Kommunikation zu ermitteln, laut Süddeutsche so begründet:

"Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten."

Nach Informationen von netzpolitik.org sind beide Begründungen irreführend und unwahr. (Quelle: netzpolitik.org, 28.05.2014)

Ein klarer Fall von Desinformation?

Der zweite Satz ist noch verlogener: Nach Informationen von netzpolitik.org hat sich der Generalbundesanwalt mitnichten um eine Stellungnahme von Edward Snowden bemüht. Von uns angefragte Vertraute des Whistleblowers berichten vielmehr, dass dieser der Bundesanwaltschaft durchaus Mitwirkung angeboten habe. Ranges Behörde antworte darauf jedoch, für die Vernehmung von Zeugen “keinen Raum” zu haben. (Quelle: netzpolitik.org, 28.05.2014)

...und Jacob Appelbaum schreibt diesbezüglich auf Twitter:

Evtl. bezieht sich die Bundesanwaltschaft auf folgende Aussage:

Ausschusschef Patrick Sensburg (CDU) bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthüllen könne. Snowden sei nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst gewesen.

“Sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede Glaubwürdigkeit für den Untersuchungsausschuss”, erklärte Sensburg. Über das hinaus, was seit langem im Internet zu finden sei, “hat Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert”.

(Quelle: ffh.de, 27.05.2014)

Dazu sei nur folgender Hinweis gegeben:

Wir haben den Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses mal auf die über 150 bisher veröffentlichten Dokumente hingewiesen. Auf die Nachfrage, warum diese nicht ausreichen, antwortete Patrick Sensburg gegenüber netzpolitik.org:

"Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden."

(Quelle: netzpolitik.org, 28.05.2014)

Also wollen es sich die Ermittlungsbehörden in Sachen NSA einfach machen? Udo Vetter schreibt hierzu im lawblog:

IST DAS WIRKLICH EUER ERNST, IHR FEIGEN SCHNARCHNASEN?

SIND WIR JETZT ENDGÜLTIG EINE BANANENREPUBLIK? (Quelle: lawblog.de, 28.05.2014)

P.S.: Selbstverständlich sollte sich nicht jeder Beamter die dummen Scherze zu Herzen nehmen!!

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