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Körperscanner: Keine Röntgenscanner in der EU

von C. Schell

Oft genügt nur ein Wechsel der Blickrichtung! So heißt es bei Golem:

Die Europäische Union (EU) hat den Einsatz von Körperscannern, die mit Röntgenstrahlen arbeiten, untersagt. Das Verbot ist Teil eines Rechtsrahmens, den die EU erlassen hat. Zweck der EU-weiten Vorschrift ist, die Rechte und die Gesundheit der Bürger beim Einsatz der auch Nacktscanner genannten Geräte zu schützen.

Die Quelle bezieht sich dabei auf einen Artikel von http://eur-lex.europa.eu.

Nun der Wechsel der Blickrichtung - man sollte schließlich immer zwischen den Zeilen lesen:

  • Behörden und Flughäfen dürfen die Geräte einsetzen, sie müssen die Passagiere jedoch erst um Erlaubnis fragen.
  • Die EU erlaubt damit grundsätzlich Nacktscanner - eben nur keine Röntgengeräte!

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