Körperscanner: Keine Röntgenscanner in der EU
von C. Schell
Oft genügt nur ein Wechsel der Blickrichtung! So heißt es bei Golem:
Die Europäische Union (EU) hat den Einsatz von Körperscannern, die mit Röntgenstrahlen arbeiten, untersagt. Das Verbot ist Teil eines Rechtsrahmens, den die EU erlassen hat. Zweck der EU-weiten Vorschrift ist, die Rechte und die Gesundheit der Bürger beim Einsatz der auch Nacktscanner genannten Geräte zu schützen.
Die Quelle bezieht sich dabei auf einen Artikel von http://eur-lex.europa.eu.
Nun der Wechsel der Blickrichtung - man sollte schließlich immer zwischen den Zeilen lesen:
- Behörden und Flughäfen dürfen die Geräte einsetzen, sie müssen die Passagiere jedoch erst um Erlaubnis fragen.
- Die EU erlaubt damit grundsätzlich Nacktscanner - eben nur keine Röntgengeräte!