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Kfz-Massenabgleich verursacht in 99 von 100 Fällen einen Fehlalarm

von C. Schell

Das Verwaltungsgericht München verhandelte am 17.10.2011 über die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern.

Im Verhandlungsprotokoll heißt es u.a.:

Kommt es zu einer Übereinstimmung zwischen dem erfassten Kennzeichen und den gespeicherten Datensätzen erfolgt die Speicherung dieses sog. Treffers temporär in der Datenbank auf dedm Rechner; vondort wird er unmittelbar an die Einsatzzentrale der Polizei übertragen. Nach dieser zuletzt genannten Übertragung andie Einsatzzentrale wird der in der Datenbank auf dem Rechner vor Ort gespeicherte Treffer gelöscht. Ob diese Löschung des Treffers im Datenbanksystem völlig "rückstandslos erfolgt oder nicht, entzieht sich unserer genauen Kenntnis.

Außerdem ergibt sich aus dem Protokoll, dass Autofahrer in Bayern zurzeit an 12 Standorten auf 30 Fahrspuren überwacht werden. Monat für Monat werden so 8 Mio. Fahrer ohne jeden Anlass darauf überprüft, ob ihr Fahrzeug vielleicht zur Fahndung oder zur „polizeilichen Registrierung“ oder Beobachtung ausgeschrieben ist.

Bei einer Fehlerquote von 99 zu 100 heißt das aber auch, dass die bayerische Polizei sich nahezu jede Minute mit einem Fehlalarm beschäftigen muss.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Karlsruhe berät über den «gläsernen Autofahrer»

Fazit:

  1. Die Bürger werden in Ihrer Privatsphäre eingeschränkt
  2. Es ist zweifelhaft, ob die Daten wirklich rückstandlos gelöscht werden
  3. Es werden Unmengen an Gelder (die Einsatzkräfte müssen schlussendlich auch ihr täglich Brot verdienen und die Kfz-Massenscanner bezahlt werden) für nichts und wieder nichts ausgegeben

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