Skandal bzgl. des Telekommunikationsgesetzes
von C. Schell
Als diese Woche die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen wurde, mußte ich mit erschrecken folgendes feststellen:
- Die Außerlandesschaffung von Kommunikationsdaten
in Staaten wie Bulgarien wird legalisiert (§ 92 TKG). - Die anlasslose Vorratsspeicherung u.a. von IP-Adressen zur „Störungserkennung“ (§ 100 TKG) wird nicht klar verboten.
- Das frühere Wahlrecht auf Löschung von Verbindungsdaten wird nicht wieder eingeführt (§ 97 TKG).
- Die Polizei kann Inhaber von IP-Adressen weiterhin ohne richterliche Anordnung selbst zur Verfolgung von Bagatelltaten identifizieren lassen (§ 88, 112, 113 TKG).
- Der verfassungswidrige Identifizierungszwang für Prepaid-Mobiltelefonkarten bleibt bestehen (§ 111 TKG).
- Keine Information der Kunden über die Dauer der Aufbewahrung ihrer Verkehrsdaten (§ 95 TKG, siehe die Initiative von Malte Spitz).
- Keine Verpflichtung zur dynamischen Vergabe von IPv6-Adressen.
- Kein Verbot der Zweckentfremdung von Verbindungsdaten (§ 96 TKG).
- Kein Schutz vor Ausspionieren durch „Spyware“ und „Web-Bugs“.
Und jetzt kommt der Hammer: Mehrere Verbände, Organisationen, Journalisten etc. hatten vom Bundestag einen besseren Schutz vor Datenmissbrauch gefordert. Als Dank wurden die Verfasser der Stellungsnahme nicht zu der Anhörung eingeladen, obwohl es - um es freundlich auszudrücken - nicht unbedeutend gewesen wäre und vom Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert worden war!