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Update: Filme streamen legal oder illegal?

von C. Schell

Ein kleines Update zu dem Beitrag "Filme streamen legal, illegal, komplett egal?" vom 10.11.2011:

Anfang Januar 2012 hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen der Verurteilung eines kino.to Betreibers neben dem Bereitstellen auch die Nutzung von Streamingportalen zur Urheberrechtsverletzung erklärt.

Bezahlt man dafür, eine Streaming- oder Download-Website werbefrei zu nutzen, unterstützt man den Anbieter und macht sich dadurch laut der Generalstaatsanwaltschaft Dresden strafbar. So möchte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein ein Verfahren gegen die Premium-User von Kino.to einleiten.

Eine Strafvervolgung speziell der Kostenlos-Nutzer von Kino.to ist zur Zeit hingegen nur theoretisch - also nicht - möglich (Quelle: br.de):

Seit das Bundesverfassungsgericht 2010 das Vorratsdatengesetz gekippt hat, dürfen Internetanbieter Verbindungsdaten, die Streaming-Nutzer überführen könnten, nur noch wenige Tage speichern. Und auch zu der Zeit, als das Gesetz in Kraft war, hätten diese zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht ausgewertet werden dürfen, sondern nur für schwere Vergehen wie Terrorismus oder die Verbreitung von Kinderpornografie.

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